Häufige Fragen zum IAB Rechner Photovoltaik
Wie genau berechnet der Rechner die Steuerersparnis?
Der Rechner verwendet den exakten Einkommensteuertarif 2026 nach §32a EStG (Link öffnet in neuem Tab), einschließlich Solidaritätszuschlag mit Milderungszone und optionaler Kirchensteuer. Er berechnet die Differenz zwischen Ihrer Steuerlast mit und ohne IAB und ergänzt den Effekt von Sonderabschreibung und degressiver AfA im Jahr der Inbetriebnahme. Nicht berücksichtigt werden Kinderfreibeträge, Sonderausgaben oder Progressionsvorbehalt.
Warum begrenzt der Rechner meinen IAB automatisch? (als H3 formatieren)
Der Rechner stellt sicher, dass der IAB Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht unter den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) drückt. Jeder Euro IAB unterhalb des Grundfreibetrags verpufft steuerlich, weil auf diesen Einkommensbereich keine Steuer anfällt.
Was zeigt die Grenznutzen-Kurve?
Die Kurve zeigt, wie Ihre Steuerersparnis mit zunehmendem IAB-Betrag ansteigt. Dort, wo sie abflacht, sinkt Ihr Grenzsteuersatz – jeder weitere Euro IAB bringt dann weniger Entlastung. So erkennen Sie den optimalen IAB-Betrag für Ihre Situation.
Kann ich IAB und Sonderabschreibung kombinieren?
Ja. Der IAB wirkt im Jahr vor der Investition, die Sonderabschreibung und die degressive AfA ab Inbetriebnahme. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung ist die Investitionssumme abzüglich des IAB. So wirken alle drei Instrumente nacheinander – der Rechner bildet diese Kaskade vollständig ab. Details dazu in unserem Ratgeber zu §7g EStG.
Gilt die degressive AfA von 15 % bzw. 30 % unbefristet?
Nein. Die erhöhte degressive AfA ist Teil des steuerlichen Investitionssofortprogramms und gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Für Photovoltaikanlagen beträgt der Satz 15 %, für Batteriespeicher 30 %.
Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?
Nein. Der Rechner liefert Orientierungswerte auf Basis des §32a-Tarifs und der allgemeinen AfA-Regelungen. Für die verbindliche Planung Ihres Investments empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.