Netzpaket und Redispatch-Vorbehalt: Was bedeutet das für Ihre PV-Investition?
Die aktuelle Debatte um das geplante „Netzpaket“ von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sorgt für Verunsicherung bei Investoren im Bereich der erneuerbaren Energien. Der Referentenentwurf sieht tiefgreifende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und am Energiewirtschaftsgesetz vor – mit möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Solar- und Windprojekten.
Umso wichtiger ist eine sachliche Einordnung: Was steckt hinter dem Entwurf, welche Projekte wären betroffen – und warum sind Investitionen in PV-Speicher-Kombiprojekte strukturell geschützt? Dieser Ratgeber gibt Ihnen die Antworten.
als kapazitätslimitiert eingestuft
potenziell gefährdet
Was ist das Netzpaket – und was sieht der Entwurf vor?
Anfang Februar 2026 wurde ein interner Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Unter dem Namen „Netzpaket“ plant Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, den Ausbau der Stromnetze und den Zubau erneuerbarer Energien stärker zu verzahnen. Herzstück des Entwurfs ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt.
Der Mechanismus funktioniert so: Netzbetreiber sollen Netzgebiete, in denen im Vorjahr mehr als 3 Prozent der theoretischen Einspeisung abgeregelt wurde, als „kapazitätslimitiert“ einstufen können – für bis zu zehn Jahre. In diesen Gebieten würde der bisherige gesetzliche Netzanschlussanspruch für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen eingeschränkt. Ein Anschluss wäre nur noch möglich, wenn der Betreiber für die gesamte Dauer der Limitierung auf seine Entschädigung bei netzbedingter Abregelung verzichtet.
Wenn das Stromnetz mehr Strom aufnehmen müsste als es transportieren kann, regeln Netzbetreiber Erzeugungsanlagen herunter – das nennt man Redispatch. Bisher erhalten Betreiber dafür eine finanzielle Entschädigung, da ihr Strom unverschuldet nicht eingespeist werden konnte. Der Referentenentwurf will diese Entschädigung in bestimmten Regionen für neue Anlagen streichen.
Welche Regionen wären betroffen?
Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens enervis im Auftrag des Ökostromanbieters Green Planet Energy hat untersucht, wo der Redispatch-Vorbehalt greifen würde. Das Ergebnis: In den 224 Landkreisen, für die Daten vorlagen, würden 90 als kapazitätslimitiert eingestuft. Besonders betroffen wären Landkreise in Ostfriesland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und nahezu alle Landkreise in Bayern.
Die Ursachen sind regional verschieden: In den Küstenregionen müssen vor allem Windanlagen bei Sturm abgeregelt werden. In Bayern und Teilen Mitteldeutschlands sind es die Solaranlagen, die an sonnigen Tagen mehr Strom erzeugen als das Netz aufnehmen kann. Insgesamt stünden laut Studie Projekte mit einer Leistung von rund 32 Gigawatt und einem Investitionsvolumen von 45 Milliarden Euro auf dem Spiel.
Der Referentenentwurf unterscheidet nicht zwischen Solar- und Windenergie. In Gebieten, in denen vor allem PV-Strom abgeregelt wird, wären auch neue Windprojekte betroffen – und umgekehrt. In Bayern wären dadurch selbst neue Windräder durch den hohen Solar-Anteil blockiert.
Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren?
Stand März 2026 handelt es sich um einen Referentenentwurf – nicht mehr. Er ist weder ressortabgestimmt noch vom Kabinett beschlossen oder im Bundestag eingebracht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bestätigt, den Entwurf in die sogenannte „Frühkoordinierung“ innerhalb der Bundesregierung gegeben zu haben. Das ist die erste informelle Abstimmungsrunde zwischen den Ministerien.
Der Widerstand gegen den Entwurf ist breit und parteiübergreifend: Die SPD als Koalitionspartner hat den Entwurf als „nicht einigungsfähig“ bezeichnet. Sämtliche Branchenverbände – BEE, BSW Solar, BWE – lehnen ihn in der aktuellen Form ab. Selbst innerhalb der CDU fordern norddeutsche Landesverbände substanzielle Nachbesserungen.
Was bedeutet das für Solarinvestments?
Projekte, die sich bereits in Baureife befinden oder über verbindliche Netzverknüpfungspunkt-Zusagen (NVP-Zusagen) verfügen, sind vom diskutierten Redispatch-Vorbehalt nicht betroffen. Der Vorbehalt richtet sich ausschließlich gegen neue Netzanschlussbegehren – Projekte mit bestehenden Zusagen genießen Bestandsschutz.
Darüber hinaus trifft der Entwurf vor allem reine Volleinspeise-Projekte ohne Speicher. Das sind Anlagen, die ihren gesamten erzeugten Strom direkt ins Netz einspeisen und bei Netzüberlastung schlicht abgeregelt werden. Bei einem Wegfall der Entschädigung wird genau dieser Anlagentyp wirtschaftlich unattraktiv – Banken vergeben keine Kredite mehr, Investoren ziehen sich zurück.
Warum PV-Speicher-Kombiprojekte strukturell geschützt sind
Der entscheidende Unterschied liegt in der Projektstruktur. Photovoltaik-Anlagen mit integrierten Batteriespeichersystemen (BESS) funktionieren grundlegend anders als reine Einspeiseanlagen – und genau das macht sie widerstandsfähig gegenüber dem Redispatch-Vorbehalt.
Branchenexperten bestätigen: Während reine Einspeiseanlagen erheblich vom Redispatch-Vorbehalt betroffen wären, gelten PV-Speicher-Kombiprojekte als strukturell widerstandsfähig. Es wäre weder wirtschaftlich noch netztechnisch sinnvoll, Netzanschlüsse für PV-Speicher-Kombinationen zu erschweren.
Solarinvestment mit struktureller Absicherung?
Erfahren Sie, wie Green 2 Market Ihre Investition durch Direkteigentum, integrierte Batteriespeicher und gesicherte Netzanschlüsse absichert.
Unverbindlich informieren →

