Netzpaket und Redispatch-Vorbehalt: Was bedeutet das für Ihre PV-Investition?

Die aktuelle Debatte um das geplante „Netzpaket“ von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sorgt für Verunsicherung bei Investoren im Bereich der erneuerbaren Energien. Der Referentenentwurf sieht tiefgreifende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und am Energiewirtschaftsgesetz vor – mit möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Solar- und Windprojekten.

Umso wichtiger ist eine sachliche Einordnung: Was steckt hinter dem Entwurf, welche Projekte wären betroffen – und warum sind Investitionen in PV-Speicher-Kombiprojekte strukturell geschützt? Dieser Ratgeber gibt Ihnen die Antworten.

90
Landkreise wären laut Studie
als kapazitätslimitiert eingestuft
32 GW
an Solar- und Windprojekten
potenziell gefährdet

Was ist das Netzpaket – und was sieht der Entwurf vor?

Anfang Februar 2026 wurde ein interner Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Unter dem Namen „Netzpaket“ plant Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, den Ausbau der Stromnetze und den Zubau erneuerbarer Energien stärker zu verzahnen. Herzstück des Entwurfs ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt.

Der Mechanismus funktioniert so: Netzbetreiber sollen Netzgebiete, in denen im Vorjahr mehr als 3 Prozent der theoretischen Einspeisung abgeregelt wurde, als „kapazitätslimitiert“ einstufen können – für bis zu zehn Jahre. In diesen Gebieten würde der bisherige gesetzliche Netzanschlussanspruch für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen eingeschränkt. Ein Anschluss wäre nur noch möglich, wenn der Betreiber für die gesamte Dauer der Limitierung auf seine Entschädigung bei netzbedingter Abregelung verzichtet.

Was ist Redispatch?

Wenn das Stromnetz mehr Strom aufnehmen müsste als es transportieren kann, regeln Netzbetreiber Erzeugungsanlagen herunter – das nennt man Redispatch. Bisher erhalten Betreiber dafür eine finanzielle Entschädigung, da ihr Strom unverschuldet nicht eingespeist werden konnte. Der Referentenentwurf will diese Entschädigung in bestimmten Regionen für neue Anlagen streichen.

Welche Regionen wären betroffen?

Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens enervis im Auftrag des Ökostromanbieters Green Planet Energy hat untersucht, wo der Redispatch-Vorbehalt greifen würde. Das Ergebnis: In den 224 Landkreisen, für die Daten vorlagen, würden 90 als kapazitätslimitiert eingestuft. Besonders betroffen wären Landkreise in Ostfriesland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und nahezu alle Landkreise in Bayern.

Die Ursachen sind regional verschieden: In den Küstenregionen müssen vor allem Windanlagen bei Sturm abgeregelt werden. In Bayern und Teilen Mitteldeutschlands sind es die Solaranlagen, die an sonnigen Tagen mehr Strom erzeugen als das Netz aufnehmen kann. Insgesamt stünden laut Studie Projekte mit einer Leistung von rund 32 Gigawatt und einem Investitionsvolumen von 45 Milliarden Euro auf dem Spiel.

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Wichtig: Keine Unterscheidung nach Technologie

Der Referentenentwurf unterscheidet nicht zwischen Solar- und Windenergie. In Gebieten, in denen vor allem PV-Strom abgeregelt wird, wären auch neue Windprojekte betroffen – und umgekehrt. In Bayern wären dadurch selbst neue Windräder durch den hohen Solar-Anteil blockiert.

Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren?

Stand März 2026 handelt es sich um einen Referentenentwurf – nicht mehr. Er ist weder ressortabgestimmt noch vom Kabinett beschlossen oder im Bundestag eingebracht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bestätigt, den Entwurf in die sogenannte „Frühkoordinierung“ innerhalb der Bundesregierung gegeben zu haben. Das ist die erste informelle Abstimmungsrunde zwischen den Ministerien.

Der Widerstand gegen den Entwurf ist breit und parteiübergreifend: Die SPD als Koalitionspartner hat den Entwurf als „nicht einigungsfähig“ bezeichnet. Sämtliche Branchenverbände – BEE, BSW Solar, BWE – lehnen ihn in der aktuellen Form ab. Selbst innerhalb der CDU fordern norddeutsche Landesverbände substanzielle Nachbesserungen.

Realistischer Zeitplan
Februar 2026
Referentenentwurf wird bekannt (geleakt)
März/April 2026
Frühkoordinierung & angestrebter Kabinettsbeschluss
Sommer – Herbst 2026
Parlamentarische Beratungen (hier größter Spielraum für Änderungen)
Frühestens Anfang 2027
Mögliches Inkrafttreten der EEG-Novelle inkl. Netzpaket
Frühestens 31. März 2028
Erste offizielle Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete

Was bedeutet das für Solarinvestments?

Projekte, die sich bereits in Baureife befinden oder über verbindliche Netzverknüpfungspunkt-Zusagen (NVP-Zusagen) verfügen, sind vom diskutierten Redispatch-Vorbehalt nicht betroffen. Der Vorbehalt richtet sich ausschließlich gegen neue Netzanschlussbegehren – Projekte mit bestehenden Zusagen genießen Bestandsschutz.

Darüber hinaus trifft der Entwurf vor allem reine Volleinspeise-Projekte ohne Speicher. Das sind Anlagen, die ihren gesamten erzeugten Strom direkt ins Netz einspeisen und bei Netzüberlastung schlicht abgeregelt werden. Bei einem Wegfall der Entschädigung wird genau dieser Anlagentyp wirtschaftlich unattraktiv – Banken vergeben keine Kredite mehr, Investoren ziehen sich zurück.

Warum PV-Speicher-Kombiprojekte strukturell geschützt sind

Der entscheidende Unterschied liegt in der Projektstruktur. Photovoltaik-Anlagen mit integrierten Batteriespeichersystemen (BESS) funktionieren grundlegend anders als reine Einspeiseanlagen – und genau das macht sie widerstandsfähig gegenüber dem Redispatch-Vorbehalt.

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Reine Einspeiseanlage
Netz überlastet → Anlage wird abgeregelt → Strom geht verloren → Ohne Entschädigung: direkter Erlösausfall
PV + Batteriespeicher
Netz überlastet → Batterie wird geladen → Strom wird zeitversetzt verkauft → Kein Verlust, oft sogar höhere Erlöse

Kein Stromverlust bei Netzengpässen: Wenn das Netz überlastet ist und reine Einspeiseanlagen abgeregelt werden müssen, laden PV-Speicher-Anlagen stattdessen den Batteriespeicher. Der erzeugte Strom geht nicht verloren, sondern wird zeitversetzt zu besseren Marktpreisen verkauft. Der Speicher wandelt ein regulatorisches Risiko in einen wirtschaftlichen Vorteil um.

Robuste Kalkulation ohne Abhängigkeit von Entschädigungen: Bei PV-Speicher-Kombiprojekten ist es wirtschaftlich immer sinnvoller, überschüssigen Strom in die Batterie zu laden, als auf eine Entschädigung zu warten. Professionell kalkulierte Projekte berücksichtigen Redispatch-Entschädigungen daher gar nicht erst in der Renditeberechnung. Eine Regelung, die diese Entschädigungen einschränkt, geht an der Projektlogik schlicht vorbei.

Geringere Netzbelastung: Da der Speicher Einspeisespitzen kappt und den Strom über den Tag verteilt ins Netz einspeist, wird das Netz am jeweiligen Anschlusspunkt deutlich weniger belastet als bei reinen Einspeiseanlagen. Das Risiko einer Abregelung sinkt dadurch erheblich.

Regulatorische Privilegierung: Selbst der aktuelle Referentenentwurf stuft Batteriespeicher in Co-Location – also am selben Standort wie die PV-Anlage – ausdrücklich als „netzneutral“ ein und sieht für sie regulatorische Erleichterungen vor. Der Gesetzgeber erkennt den systemdienlichen Beitrag von Speicherprojekte

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Batteriespeicher als Schlüssel

Branchenexperten bestätigen: Während reine Einspeiseanlagen erheblich vom Redispatch-Vorbehalt betroffen wären, gelten PV-Speicher-Kombiprojekte als strukturell widerstandsfähig. Es wäre weder wirtschaftlich noch netztechnisch sinnvoll, Netzanschlüsse für PV-Speicher-Kombinationen zu erschweren.

Der Worst Case – und warum er kein Problem ist

Nehmen wir das absolut ungünstigste Szenario an: Das Netzpaket tritt in seiner aktuellen Entwurfsfassung in Kraft, ein Projekt hätte keine bestehende NVP-Zusage und läge in einem kapazitätslimitierten Gebiet. Was passiert dann?

Der Betreiber müsste den Verzicht auf Redispatch-Entschädigungen für bis zu zehn Jahre akzeptieren, um den Netzanschluss zu erhalten. Für ein PV-Speicher-Kombiprojekt ist das verkraftbar – denn die Entschädigungen spielen in der Kalkulation ohnehin keine Rolle. Wenn sich der Betreiber während einer Abregelung entscheidet, die Batterie zu laden (was wirtschaftlich immer die bessere Option ist), entfällt die Entschädigung sowieso, weil der Strom nicht verloren geht.

Anders gesagt: Ein professionell strukturiertes PV-Speicher-Projekt kann die geforderte Einschränkung sofort akzeptieren, den Netzanschluss sichern und ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen weiterbetrieben werden.

Fazit: Differenzierung statt Panik

Die aktuelle Debatte um das Netzpaket betrifft vor allem eines: reine Einspeiseprojekte ohne Speicher in netzüberlasteten Regionen. PV-Speicher-Kombiprojekte mit gesicherten Netzanschluss-Zusagen und einer Kalkulation, die von Entschädigungszahlungen unabhängig ist, sind auf allen Ebenen geschützt – rechtlich, zeitlich und strukturell.

Hinzu kommt, dass der Referentenentwurf in seiner aktuellen Form auf breiten Widerstand stößt und eine erhebliche Überarbeitung im parlamentarischen Verfahren als wahrscheinlich gilt. Ob und in welcher Form der Redispatch-Vorbehalt kommt, ist völlig offen.

Wer heute in Solarenergie investieren möchte, sollte daher genau auf die Projektstruktur achten: Sind die Netzanschlüsse gesichert? Ist ein Batteriespeicher integriert? Und sind die Renditeberechnungen unabhängig von Entschädigungszahlungen? Wer diese Fragen mit Ja beantworten kann, investiert in eine Struktur, die nicht nur die aktuelle Debatte, sondern auch künftige regulatorische Veränderungen abfedern kann.

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