Schenkungssteuer-Rechner 2026: Freibeträge und Steuer berechnen.
Wie viel dürfen Sie steuerfrei verschenken, und was kostet eine größere Schenkung? Der Rechner zeigt Steuerklasse, Freibetrag, Steuersatz und Schenkungsteuer (umgangssprachlich Schenkungssteuer), inklusive Zusammenrechnung früherer Schenkungen innerhalb von zehn Jahren.
Schenkungsteuer 2026: Was bleibt übrig?
Wert der Schenkung, Verwandtschaftsverhältnis und gegebenenfalls frühere Schenkungen derselben Person in den letzten zehn Jahren eingeben. Der Rechner ermittelt Steuerklasse, Freibeträge, steuerpflichtigen Erwerb und Schenkungsteuer nach dem geltenden Recht. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Bitte tragen Sie ganze Zahlen zwischen 0 und 100.000.000 Euro ein.
Berechnung im Detail
- Freibetrag nach § 16 ErbStG
- –
- Steuerpflichtiger Erwerb (auf volle 100 Euro abgerundet)
- –
- Abgezogene fiktive Steuer auf frühere Schenkungen
- –
Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG angewendet: Der Wert liegt knapp über einer Tarifstufe, die Steuer wurde entsprechend begrenzt.
Berechnungsrahmen: Steuerklassen nach § 15 ErbStG, Freibeträge nach § 16, Steuersätze mit Härteausgleich nach § 19 ErbStG, Zusammenrechnung vereinfacht nach § 14. Steuerbefreiungen (z. B. Familienheim, Hausrat), Verschonung von Betriebsvermögen und die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände sind nicht enthalten. Keine Steuerberatung.
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So berechnen Sie die Schenkungsteuer.
Die Schenkungsteuer folgt denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer, mit zwei Unterschieden: Es gibt keinen Versorgungsfreibetrag und keine Erbfallkostenpauschale, und Eltern gehören bei Schenkungen ihrer Kinder nicht in Steuerklasse I, sondern in Klasse II. Vom Wert der Schenkung wird der persönliche Freibetrag abgezogen, der Rest auf volle 100 Euro abgerundet und mit dem Satz Ihrer Steuerklasse besteuert.
Freibeträge und Steuerklassen 2026.
| Verhältnis | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Enkel mit verstorbenem Elternteil | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Urenkel; Eltern und Großeltern beim Erbfall | I | 100.000 € |
| Eltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten | II | 20.000 € |
| Alle übrigen, auch unverheiratete Lebensgefährten | III | 20.000 € |
§§ 15, 16 ErbStG. Die Freibeträge gelten je Erwerber und schenkender bzw. vererbender Person, bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren.
Die Zehnjahresfrist: Freibeträge mehrfach nutzen.
Die Freibeträge stehen je schenkender Person alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Eltern können jedem Kind innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro steuerfrei schenken, beide Elternteile zusammen also 800.000 Euro je Kind. Nach Ablauf von zehn Jahren beginnt der Freibetrag neu. Wer Vermögen frühzeitig und in Etappen überträgt, kann so ein Vielfaches steuerfrei weitergeben. Innerhalb der Frist werden alle Schenkungen derselben Person zusammengerechnet (§ 14 ErbStG); der Rechner berücksichtigt das über das Feld für frühere Schenkungen.
Steuersätze der Schenkungsteuer.
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
§ 19 Abs. 1 ErbStG. Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb; knapp oberhalb einer Stufe begrenzt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 die Steuer.
Beispiele: Wie viel Schenkungsteuer fällt an?
| Fall | Steuerpflichtiger Erwerb | Schenkungsteuer |
|---|---|---|
| Eltern schenken dem Kind 500.000 € | 100.000 € | 11.000 € |
| Großeltern schenken dem Enkel 300.000 € | 100.000 € | 11.000 € |
| Kind schenkt den Eltern 100.000 € | 80.000 € | 13.750 € |
| Zweite Schenkung von 300.000 € an das Kind, 5 Jahre nach 300.000 € | 200.000 € | 22.000 € |
Modellrechnung ohne Steuerbefreiungen und Verschonungsregeln. Im dritten Fall greift der Härteausgleich: Statt 20 Prozent auf 80.000 Euro (16.000 Euro) werden 13.750 Euro fällig.
Was bei Schenkungen zusätzlich hilft.
- Familienheim an den Ehegatten: Die Schenkung des selbst genutzten Familienheims an den Ehegatten ist steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG).
- Nießbrauch vorbehalten: Wer eine Immobilie überträgt und sich den Nießbrauch vorbehält, mindert den steuerlichen Wert der Schenkung.
- Betriebsvermögen: Unternehmen und gewerbliches Betriebsvermögen können unter die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG fallen, auch eine gewerblich betriebene Photovoltaik-Anlage.
- Gelegenheitsgeschenke: Übliche Geschenke zu Geburtstagen oder Festtagen bleiben steuerfrei.
Vermögen übertragen oder anlegen: der nächste Schritt.
Wer eine größere Schenkung erhält oder Vermögen für die nächste Generation aufbaut, sucht oft einen Sachwert mit eigenen Erträgen. Ein Photovoltaik Direktinvestment ist eine eigene Anlageneinheit mit Modulen, Wechselrichter und Batteriespeicher. Wie sich ein größerer Betrag grundsätzlich aufteilen lässt, zeigt unser Ratgeber 200.000 Euro anlegen; die Erbschaftsteuer berechnen Sie im Erbschaftsteuer-Rechner.
Investment-Anfrage starten →Häufige Fragen
Wie viel darf man steuerfrei verschenken?
Das hängt vom Verhältnis ab: an den Ehegatten 500.000 Euro, an jedes Kind 400.000 Euro, an Enkel 200.000 Euro, an Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen und alle übrigen Personen 20.000 Euro, jeweils innerhalb von zehn Jahren und je schenkender Person.
Wie funktioniert die Zehnjahresfrist bei Schenkungen?
Alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt für diesen Zeitraum einmal. Liegt eine Schenkung länger als zehn Jahre zurück, steht der Freibetrag wieder vollständig zur Verfügung.
Wie viel Schenkungsteuer zahlt man auf 500.000 Euro?
Schenken Eltern ihrem Kind 500.000 Euro, sind nach dem Freibetrag von 400.000 Euro 100.000 Euro steuerpflichtig; bei 11 Prozent fallen 11.000 Euro an. Geht die Schenkung an eine Nichte, sind nach 20.000 Euro Freibetrag 480.000 Euro steuerpflichtig; bei 25 Prozent fallen 120.000 Euro an.
Wer zahlt die Schenkungsteuer?
Steuerschuldner sind der Beschenkte und der Schenkende gemeinsam. Meist zahlt der Beschenkte; übernimmt der Schenkende die Steuer, gilt der übernommene Betrag als zusätzliche Schenkung.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja. Schenkungen sind dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn sie innerhalb der Freibeträge liegen. Nur bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar die Meldung.
Warum zahlen Eltern bei Schenkungen mehr als im Erbfall?
Im Erbfall gehören Eltern und Großeltern zur Steuerklasse I mit 100.000 Euro Freibetrag. Bei Schenkungen fallen sie in Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag und höheren Sätzen (§ 15 ErbStG).
Stand: 28. September 2026 · Green 2 Market. Rechtsgrundlagen: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung und ersetzt keine Steuerberatung.
